Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) DW Deutschland GmbH, Amsinckstraße 57, 20097 Hamburg  

§ 1 Anwendungsbereich(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von der DW Deutschland GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die DW Deutschland GmbH mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die DW Deutschland GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die DW Deutschland GmbH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Leistungen von DW Deutschland GmbH / Mitwirkung des Kunden
(1) Die DW Deutschland GmbH erbringt Dienstleistungen des Social-Recruitings für UnternehmerInnen und Unternehmen aus dem Bereich der Industrie- und Reinigungsbranche. Die DW Deutschland GmbH bietet insbesondere Unterstützung dabei, dass der Kunde Bewerbungen für Mitarbeiterstellen mittels bezahlter Werbung über soziale Medien erhält. Die DW Deutschland GmbH erstellt im Zuge dieser Dienstleistungen auch themenbezogene Landingpages und schaltet Werbung auf verschiedenen Social-Media-Plattformen für den Kunden.  Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet die DW Deutschland GmbH dabei nicht die Erbringung eines konkreten unternehmerischen Erfolgs auf Kundenseite.
(2) Das Werbebudget für Werbemaßnahmen wird durch den Kunden entrichtet und wird zwischen der DW Deutschland GmbH und dem Kunden festgelegt.
(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch die DW Deutschland GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von der DW Deutschland GmbH unberührt.
(4) In Bezug auf die von der DW Deutschland GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht der DW Deutschland GmbH in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(5) Die DW Deutschland GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und auch anderen Dritten erbringen zu lassen.
(6) Die Teilnahme an sogenannten Calls innerhalb von Coachingdienstleistungen erfolgt ausschließlich zu den von der DW Deutschland GmbH im Vorhinein bestimmten Terminen. Die Umbuchung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Hinderungsgründe stammen aus der Sphäre von der DW Deutschland GmbH.
(7) Der Kunde hat die technischen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme etwaiger Beratungsdienstleistungen der DW Deutschland GmbH stets zu gewährleisten. Dazu zählen insbesondere eine hinreichende Internetverbindung, ein kamera- und audiofähiger Computer sowie dessen Kompatibilität mit gängigen Chat- und Videoclients (zB Zoom).
(8) Sofern Vor-Ort-Termine im Rahmen der Dienstleistungen der DW Deutschland GmbH notwendig werden, sind im Zusammenhang anfallende Spesen (Reisekosten, Übernachtungen, Verpflegung, etc) vorbehaltlich abweichender Vereinbarung nicht von der vereinbarten Vergütung inkludiert und vom Kunden im üblichen Umfang zu übernehmen.
(9) Die Kosten der Anschaffung etwaiger erforderlicher Software/Lizenzen sind nicht in der mit der DW Deutschland GmbH vereinbarten Vergütung enthalten und vom Kunden im Wege dessen Mitwirkungshandlungen separat zu tragen beziehungsweise direkt vom Drittanbieter zu beschaffen.
(10) Die DW Deutschland GmbH schuldet keine datenschutzkonforme Umsetzung von ihm vorgeschlagener Agenturdienstleistungen. Insoweit hat der Kunde auf eigene Kosten gegebenenfalls einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen.  

§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen der DW Deutschland GmbH und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen. Fernmündliche Vertragsschlüsse werden von der DW Deutschland GmbH nach erteilter Einwilligung durch den Kunden aufgezeichnet.
(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von der DW Deutschland GmbH eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Die Leistungen von der DW Deutschland GmbH unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.
(2) Die DW Deutschland GmbH kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Die DW Deutschland GmbH kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber der DW Deutschland GmbH nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und der DW Deutschland GmbH überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist die DW Deutschland GmbH verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die Leistungen von der DW Deutschland GmbH zur Mängelbeseitigung sind dabei nach Zeitaufwand zu vergüten, sofern sie zwei Zeitstunden überschreiten. Dies gilt auch für Leistungen zur Beseitigung von Mängeln, die nach Abnahme festgestellt werden. Insoweit ist ein branchenüblicher Stundensatz einer Unternehmensberatung in Ansatz zu bringen.
(6) Die DW Deutschland GmbH ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten, Absatz (5) gilt entsprechend. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird die DW Deutschland GmbH dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von der DW Deutschland GmbH gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von der DW Deutschland GmbH hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von der DW Deutschland GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von der DW Deutschland GmbH erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von der DW Deutschland GmbH ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von der DW Deutschland GmbH ist anders lautend. Eine von der DW Deutschland GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern mit der DW Deutschland GmbH als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde der DW Deutschland GmbH ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür kann das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster benutzt werden.
(4) Die DW Deutschland GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an die DW Deutschland GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Die Vertragslaufzeit wird von den Parteien individuell im Hauptvertrag bestimmt.
(2) Etwaige freie Kündigungsrechte vor Ablauf der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch die DW Deutschland GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei der DW Deutschland GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei der DW Deutschland GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält die DW Deutschland GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber der DW Deutschland GmbH in Verzug, ist die DW Deutschland GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Die DW Deutschland GmbH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 8 Erfüllung
(1) Die DW Deutschland GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Die DW Deutschland GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist die DW Deutschland GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von der DW Deutschland GmbH unberührt.

§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber der DW Deutschland GmbH zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.  

§ 10 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein einfaches und dauerhaftes Nutzungsrecht in Bezug auf die von der DW Deutschland GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von der DW Deutschland GmbH für den Kunden erstellt wurden (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen,  Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) Absatz 1 gilt nicht in Bezug auf von Drittanbietern bezogene Software/Lizenzen/Leistungen. Insoweit gelten ausschließlich die Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters.
(3) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde der DW Deutschland GmbH die nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(4) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an die DW Deutschland GmbH über.
(5) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 11 Haftung
(1) Die DW Deutschland GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die DW Deutschland GmbH nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet die DW Deutschland GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn die DW Deutschland GmbH und der Kunde eine entsprechende individualvertragliche Abrede getroffen haben. Solche haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von der DW Deutschland GmbH maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von der DW Deutschland GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von der DW Deutschland GmbH (derzeit: Hamburg).AGB Stand: 06.07.2022 ©

Vervielfältigung verboten

Anhang

SEPA
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DW Deutschland GmbH, Amsinckstraße 57, 20097 Hamburg und dessen Erfüllungsgehilfen (Gläubigerreferenz-ID:…………………………………………………………) werden ermächtigt, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto

IBAN: ………………………………………………………..(bitte eintragen)

mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von DW Deutschland GmbH, Amsickstraße 57, 20097 Hamburg und dessen Erfüllungsgehilfen auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.

Vorname und Name des Kontoinhabers


Straße und Hausnummer des Kontoinhabers


Postleitzahl und Ort Kreditinstitut (Name und BIC)

IBAN:

Ort, Datum

Unterschrift des Kontoinhabers

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